Es ist wieder soweit: Unsere Gemeinde ist dazu aufgerufen, am 18. Februar 2024 das Presbyterium zu wählen.

Was macht ein Presbyterium?

Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde: Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt.

Dazu trifft sich das Presbyterium regelmäßig, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Möglich ist auch die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen auf Gemeinde-, Region- oder Kirchenkreisebene.

In unserer Gemeinde unterstützen Presbyter:innen auch in der Regel einmal monatlich den sonntäglichen Gottesdienst. Sie übernehmen die Lesung, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.

Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich. Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen dabei mitzumachen.

Wie viel Aufwand bedeutet das?

Neben den monatlich stattfindenden Sitzungen ist auch Zeit für das Lesen von Protokollen und Sitzungsvorlagen einzuplanen. Jede Mitarbeit in einem weiteren Ausschuss oder mit einer Beauftragung bringt weiteren Zeitaufwand mit sich. Die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig: Nicht alle können sich in jedes Thema gleichermaßen einarbeiten. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen.

Welche Unterstützung gibt es?

Alle Mitglieder des Presbyteriums haben Anspruch auf vollständige und umfassende Informationen, die sie für die Ausübung ihres Dienstes brauchen. Presbyter:innen arbeiten ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Auslagenerstattung, z. B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Porto und Telefonkosten. Als Unterstützung für die neuen Aufgaben im Presbyterium werden verschiedene Fortbildungen angeboten.

Wie viele Mitglieder sind ins Presbyterium zu wählen und wer kann sich zur Wahl stellen?

Unser Presbyterium umfasst 12 von der Kirchengemeinde gewählte Mitglieder. Dazu kommen ein/e vom Presbyterium berufene Jugendpresbyter:in (U27), ein/e Vertreter:in der hauptamtlich Mitarbeitenden, die Mitarbeiter im gemeinsamen pastoralen Amt (Pfarrer Helge Hoffmann und Pastor Thomas Koch) und Pfarrerin Kirsten-Luisa Wegmann, deren Schwafheimer Pfarrstelle über eine pfarramtliche Verbindung mit Kapellen verbunden ist.

Die zu wählenden Kandidat:innen müssen unserer Kirchengemeinde angehören. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (mit Ausnahme der Jugendpresbyter:in) und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Und natürlich sollte auch ein Interesse an der Arbeit der Kirchengemeinde vorhanden sein. Die Amtszeit der Presbyter:innen beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die nächsten Schritte

Am 04. Juni 2023 beginnt das Wahlvorschlagsverfahren. Dann sind alle Gemeindeglieder gebeten, Kandidat:innen zu benennen. Dazu wird auch in den Gottesdiensten am 04. und 11. Juni aufgerufen. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Jedes Mitglied des Presbyteriums oder die Mitarbeiterin im Gemeindeamt können sie entgegennehmen.

Die Frist, Vorschläge zu machen, endet am 15. Juni 2023. Anschließend werden die Vorschläge durch das Presbyterium auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.

Auf einer Gemeindeversammlung am 17. September 2023 werden die Kandidat:innen vorgestellt. Sollten zu wenige Kandidat:innen benannt und bereit sein, können bei dieser Versammlung noch weitere Vorschläge gemacht werden.

Übrigens

Wahlberechtigt ist, also wählen kann jede / jeder, der oder die im Wahlverzeichnis unserer Gemeinde steht und zu unserer Kirchengemeinde gehört und am Wahltag bereits konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Weitere Informationen zur Wahl folgen in den nächsten Gemeindebriefen. Bitte achten Sie auch auf aktuelle Aushänge an der Kirche und die Abkündigungen in den Gottesdiensten.

Termine allgemein

07
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße 3

07
Juni
Altes Pastorat, Moerser Str. 4

08
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße

08
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße 3

08
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße

08
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße

08
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße

09
Juni
Gemeindehaus Bendmannstraße

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Losung und Lehrtext vom 07.06.2023

Wandelt auf dem Weg, den euch der HERR, euer Gott, geboten hat, damit ihr leben könnt.

Was zuvor geschrieben ist, das ist uns zur Lehre geschrieben, damit wir durch Geduld und den Trost der Schrift Hoffnung haben.

© Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine