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Aktuelles


Teilnahmebedingungen für die Freizeiten
Am Ende der Teilnahmebedingungen befindet sich ein Downloadlink für das Anmeldeformular

 

1. Veranstalter aller Freizeiten ist die Evangelische Kirchengemeinde Kapellen, Moerser Str. 4, 47447 Moers.
   
2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Freizeit bei der Anmeldung bereits ausgebucht sein, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Teilnehmerplatz.
   
3. Ihren Rücktritt müssen Sie grundsätzlich schriftlich bekannt geben. Die uns entstandenen Kosten müssen wir berechnen.
   
4. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dies ist bei den meisten Versicherungen möglich.
   
5. Mit der Anmeldebestätigung wir eine Anzahlung auf den Teilnehmerbeitrag fällig. Diese Anzahlung wird auf den Teilnehmerbeitrag voll angerechnet.
   
6. Die Freizeitleitung ist berechtigt, Teilnehmer bei besonderer Missachtung der Freizeitregeln auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
   
7. Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer sind bei der Anmeldung mitzuteilen.
   
8. Wenn die nötige Teilnehmerzahl für eine Freizeit nicht erreicht wird, ist der Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis zu 4 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Der eingezahlte Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe erstattet.
   
9. Alle Freizeiten werden von der Evangelischen Kirchengemeinde für Gemeindemitglieder bezuschusst. Dies ist im angegebenen Freizeitbetrag schon einkalkuliert.
   

 

Eine Seite der evangelischen Kirchengemeinde Moers Kapellen