Teilnahmebedingungen für die Freizeiten
Am Ende der Teilnahmebedingungen befindet sich ein Downloadlink für das Anmeldeformular
| 1. | Veranstalter aller Freizeiten ist die Evangelische Kirchengemeinde Kapellen, Moerser Str. 4, 47447 Moers. |
| 2. | Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Freizeit bei der Anmeldung bereits ausgebucht sein, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Teilnehmerplatz. |
| 3. | Ihren Rücktritt müssen Sie grundsätzlich schriftlich bekannt geben. Die uns entstandenen Kosten müssen wir berechnen. |
| 4. | Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dies ist bei den meisten Versicherungen möglich. |
| 5. | Mit der Anmeldebestätigung wir eine Anzahlung auf den Teilnehmerbeitrag fällig. Diese Anzahlung wird auf den Teilnehmerbeitrag voll angerechnet. |
| 6. | Die Freizeitleitung ist berechtigt, Teilnehmer bei besonderer Missachtung der Freizeitregeln auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. |
| 7. | Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer sind bei der Anmeldung mitzuteilen. |
| 8. | Wenn die nötige Teilnehmerzahl für eine Freizeit nicht erreicht wird, ist der Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis zu 4 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Der eingezahlte Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe erstattet. |
| 9. | Alle Freizeiten werden von der Evangelischen Kirchengemeinde für Gemeindemitglieder bezuschusst. Dies ist im angegebenen Freizeitbetrag schon einkalkuliert. |